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   OLG Hamm, 04.07.1983 - 5 Ss OWi 991/83   

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https://dejure.org/1983,10439
OLG Hamm, 04.07.1983 - 5 Ss OWi 991/83 (https://dejure.org/1983,10439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.1983 - 5 Ss OWi 991/83 (https://dejure.org/1983,10439)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 1983 - 5 Ss OWi 991/83 (https://dejure.org/1983,10439)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Übermaßverbot wegen unzumutbarer Auflage zur Beschaffung von Firmenunterlagen; Auskunftsverweigerungsrecht bei Pflicht zur Gewährung der Einsicht in die Geschäftspapiere; Verfassungsmäßigkeit des nicht gewährten Auskunftsverweigerungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.1983 - 5 Ss OWi 991/83
    Die gegen beide Beschlüsse erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß v. 22.10.1980 - 2 BvR 1171/79 + 2 BvR 1238/79).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1981 - 2 A 40/81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.1983 - 5 Ss OWi 991/83
    Das OVG Koblenz in NJW 1982, 1414 hat zwar die Meinung vertreten, das Auskunftsverweigerungsrecht des § 4 Abs. 4 Fahrpersonalgesetz beziehe sich nicht nur auf die Auskunftspflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 Fahrpersonalgesetz sondern auch auf die Aushändigungs- und Einsendungspflicht nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Fahrpersonalgesetz .
  • OLG Hamm, 24.07.1979 - 5 Ss OWi 2668/78
    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.1983 - 5 Ss OWi 991/83
    Der Senat hat sich im Beschluß vom 24.7.1979 - 5 Ss OWi 2668/78 OLG Hamm - veröffentlicht in VRS 38, 74 - u.a. mit der Frage auseinandergesetzt, ob der nach § 31 a Abs. 3 BinnSchVG Verpflichtete die Einsicht und die Vorlage von Geschäftsunterlagen unter Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht des § 31 a Abs. 2 Nr. 2 BinnSchVG verweigern kann.
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